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  • 24.09.2013 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Günstigere Besteuerung für Bahnpensionäre bei Freifahrten

    | Vergünstigungen, wie zum Beispiel Freifahrten, die die Deutsche Bahn ihren Pensionären gewährt, stellen einen geldwerten Vorteil aus dem früheren Dienstverhältnis dar, der als Arbeitslohn zu versteuern ist. Es handelt sich nicht um Versorgungsbezüge. Das hat das FG Köln klargestellt. |