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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Von Gewerkschaften gezahltes Treuegeld: Ist es steuerlich relevant?

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Manche Gewerkschaften zahlen ihren Mitgliedern bei Eintritt in den Ruhestand ein Treuegeld. In der Praxis stellt sich die Frage, ob der Ruheständler das Treuegeld versteuern muss oder ob sich die als Werbungskosten abzugsfähigen Gewerkschaftsbeiträge um die Treuegelder reduzieren. SSP stellt Ihnen die Regelungen zum Treuegeld des ehemaligen ÖTV (Verschmolzen auf ver.di) vor und beleuchtet die steuerliche Einordnung. |

    Treuegeld von ver.di für ehemalige ÖTV-Mitglieder

    Die Gewerkschaft Ver.di ist am 19.03.2001 durch Verschmelzung der Gewerkschaften DAG, DPG, HBV, IG Medien und ÖTV entstanden. Während der ÖTV seinen langjährigen Mitgliedern einen Treuegeldanspruch einräumte, ist dieser für neue ver.di Mitglieder nicht gegeben. Deshalb wurde eine Richtlinie gemäß § 80 Abs. 1 der ver.di-Satzung zum Treuegeld erlassen. Sie hat das Ziel, Mitgliedern, die der ÖTV angehört haben und bis zum Tag der Verschmelzung in der ÖTV durch Mitgliedsdauer und Entrichtung von Beiträgen einen Treuegeldanspruch erworben haben, diesen Anspruch zu sichern.

     

    Erforderlich für einen Treuegeldanspruch war eine Mitgliedschaft im ÖTV von mindestens 15 Jahren. Das Treuegeld selbst beträgt bei mindestens 15 Jahren Mitgliedschaft im ÖTV das 15-fache des durchschnittlichen Monatsbeitrags der Beiträge, die im letzten Jahr vor Beginn des Eintritts in den Ruhestand gezahlt worden sind. Wer mindestens 20 Jahre Mitglied war, hat Anspruch auf das 20-fache. Die Zahlung erfolgt regelmäßig bei Eintritt in den Ruhestand auf Antrag des Mitglieds. Stirbt ein Mitglied mit Treuegeldansprüchen, erhalten die Angehörigen den zustehenden Betrag. Der erforderliche Antrag ist an den zuständigen ver.di Bezirk zu richten.