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  • 28.06.2022 · Nachricht · Energiepreispauschale

    Haben auch kurzfristig Beschäftigte Anspruch?

    | Von der Energiepreispauschale profitieren u. a. Bezieher von Einkünften im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG (nichtselbstständige aktive Beschäftigung). Auch Minijobber erhalten die Pauschale. In der Leserschaft ist die Frage aufgetaucht, ob die Pauschale auch für kurzfristig Beschäftigte ist? Und wie ist bei Minijobbern und kurzfristig Beschäftigten im Hinblick auf die Verpflichtung zu verfahren, dass in der Lohnsteuerbescheinigung der Großbuchstabe „E“ anzugeben ist (§ 117 Abs. 4 i. V. m. § 41b Abs. 1 S. 2 EStG)? |