· Fachbeitrag · Fortbildung
Neues zum Kostenabzug für Meisterkurs, Sprachreise, Messebesuch & Co.
| Der Abzug von Fortbildungsaufwendungen wird immer mehr zum Zankapfel zwischen Steuerbürgern und Finanzverwaltung. Derzeit ganz besonders in der Diskussion sind Kosten für den Meisterkurs, für Sprachreisen, für Messebesuche und für Lerngemeinschaften. |
Kosten für den Meisterkurs
Bei den Kosten für den Meisterkurs geht es vor allem um die Frage, ob eine berufliche Auswärtstätigkeit vorliegt oder ob die Bildungsstätte zur regelmäßige Arbeitsstätte wird.
Meisterkurs als Ausfluss des Dienstverhältnisses
Liegt eine Auswärtstätigkeit vor, dürfen die tatsächlichen Fahrtkosten bzw. 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer als Werbungskosten geltend gemacht werden plus Verpflegungsmehraufwand. Ein Arbeitnehmer befindet sich steuerlich betrachtet, so das Bayerische Landesamt für Steuern, auf einer Auswärtstätigkeit, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:
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