· Fachbeitrag · Gestaltungsmodell
Abfindung: Einzahlung in betriebliche Altersversorgung optimiert Steuervorteile
| Abfindungen werden seit 2006 fast so hoch besteuert wie normale Einkünfte. Die Fünftel-Regelung ist nicht mehr als ein Trostpflaster. Gut zu wissen, dass es für Arbeitnehmer, die eine betriebliche Altersversorgung ihr eigen nennen oder bereit sind, eine solche abzuschließen, eine steuerlich und wirtschaftlich sinnvolle Alternative zur Auszahlung der Abfindung gibt - die Einzahlung der Abfindung in die betriebliche Altersversorgung. |
Typischer Fall aus der Praxis
Sie wissen schon heute, dass Ihr Arbeitsverhältnis zum Jahresende gegen Zahlung einer Abfindung von 60.000 Euro aufgelöst wird. Das Arbeitsverhältnis bestand seit 20 Jahren. Ihr Bruttogehalt betrug bis dato 3.000 Euro pro Monat. Die folgende Vergleichsrechnung verdeutlicht, wie sich die Fünftel-Regelung steuerlich auswirkt - nämlich fast kaum - und wie viel Ihnen von Ihrer Abfindung unter dem Strich übrig bleibt.
| ||||||||||||||||||
Ergebnis: Bei einer Gesamtsteuerbelastung von 17.785,45 Euro bewirkt die Fünftel-Regelung also gerade einmal eine Steuerermäßigung von 3.731,88 Euro. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig