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  • · Fachbeitrag · Gestaltungsmodell

    Abfindung: Einzahlung in betriebliche Altersversorgung optimiert Steuervorteile

    | Abfindungen werden seit 2006 fast so hoch besteuert wie normale Einkünfte. Die Fünftel-Regelung ist nicht mehr als ein Trostpflaster. Gut zu wissen, dass es für Arbeitnehmer, die eine betriebliche Altersversorgung ihr eigen nennen oder bereit sind, eine solche abzuschließen, eine steuerlich und wirtschaftlich sinnvolle Alternative zur Auszahlung der Abfindung gibt - die Einzahlung der Abfindung in die betriebliche Altersversorgung. |

    Typischer Fall aus der Praxis

    Sie wissen schon heute, dass Ihr Arbeitsverhältnis zum Jahresende gegen Zahlung einer Abfindung von 60.000 Euro aufgelöst wird. Das Arbeitsverhältnis bestand seit 20 Jahren. Ihr Bruttogehalt betrug bis dato 3.000 Euro pro Monat. Die folgende Vergleichsrechnung verdeutlicht, wie sich die Fünftel-Regelung steuerlich auswirkt - nämlich fast kaum - und wie viel Ihnen von Ihrer Abfindung unter dem Strich übrig bleibt.

     

    • Vergleichsrechnung

    Ohne Fünftel-Regelung

    Mit Fünftel-Regelung

    Abfindung

    60.000 Euro

    60.000 Euro

    Lohnsteuer

    18.958 Euro

    15.670 Euro

    Soli

    1.042,69 Euro

    861,85 Euro

    Kirchensteuer

    1.516,64 Euro

    1.253,60 Euro

    Nettoabfindung

    38.482,67 Euro

    42.214,55 Euro

    Ergebnis: Bei einer Gesamtsteuerbelastung von 17.785,45 Euro bewirkt die Fünftel-Regelung also gerade einmal eine Steuerermäßigung von 3.731,88 Euro.