· Fachbeitrag · GmbH
Rückzahlung irrtümlich gezahlter Löhne: Abfluss entscheidet
| Zahlt die GmbH ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) irrtümlich zu viel Lohn, löst die Rückforderung durch die GmbH noch keinen Abfluss aus. Der GGf kann erst in dem Jahr negative Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit verbuchen, in dem der Rückzahlungsbetrag tatsächlich von seinem Konto abfließt. Für beherrschende GGf gelten die Grundsätze des § 11 Abs. 2 S. 1 EStG genauso wie für normale Arbeitnehmer ( BFH, Urteil vom 14.4.2016, Az. VI R 13/14, Abruf-Nr. 187516 ). |
Quelle: ID 44207147