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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Kurzarbeit und Altersteilzeit: So kommen Sie zu Ihrem Recht

    | Eine Leserin beklagt, dass die Finanzverwaltung falsche Lohnsteuerbescheinigungen bei Altersteilzeit und Kurzarbeit ( WISO 8/2011, Seite 12 ) nicht korrigieren will. Der Finanzbeamte stelle sich auf dem Standpunkt, es sei alles korrekt. Ihre Frage lautet deshalb: Wie kann ich ihn überzeugen, dass ich recht habe? |

     

    UNSERE ANTWORT | Der entscheidende Hinweis steht im BMF-Schreiben zur Lohnsteuerbescheinigung 2012 (BMF, Schreiben vom 22.8.2011, Az: IV C 5 - S 2378/11/10002). In Textziffer 13 Abs. 4 wurde erstmals folgende Klarstellung eingefügt „Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, die im Zusammenhang mit nach § 3 Nummer 2 EStG steuerfreiem Kurzarbeitergeld stehen, sind ebenfalls nicht zu bescheinigen“. Weisen Sie ihn darauf hin. Das sollte reichen, ihn dazu zu veranlassen, nur den Arbeitnehmeranteil zu berücksichtigen und damit Ihren Sonderausgabenabzug zu erhöhen. Die Unwissenheit des Beamten kommt wohl daher, dass dieser Hinweis in den vergangenen Jahren bei den Erläuterungen zu den Lohnsteuerbescheinigungen schlichtweg fehlte.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 6 | ID 29676270