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  • 25.06.2013 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Deutsch-französische Leiharbeit: Doppelbesteuerung vermeiden

    | Hat ein Leiharbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und arbeitet in Frankreich, war es durch eine Besonderheit im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bis zur Abgabe einer deutschen Steuererklärung zu einer doppelten Lohnsteuerbelastung gekommen. Clevere Steuerzahler können diese aber jetzt vermeiden. |