· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Doppelter geldwerter Vorteil bei zwei Dienstwagen
| Stellt ein Arbeitgeber Mitarbeitern zwei Dienstwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung, muss für beide Fahrzeuge ein geldwerter Vorteil nach der Ein-Prozent-Regelung versteuert werden. Darauf hat der BFH hingewiesen. |
PRAXISHINWEIS | Wer die BFH-Entscheidung nicht gegen sich gelten lassen will, hat zwei Möglichkeiten (BFH, Urteil vom 13.6.2013, Az. VI R 17/12; Abruf-Nr. 133320):
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Quelle: Ausgabe 12 / 2013 | Seite 2 | ID 42419722