· Fachbeitrag · Lohnsteuer
ELStAM: Arbeitnehmer sollten gespeicherte Lohndaten prüfen
| Ab dem 1. Januar 2013 kann der Arbeitgeber die Daten für den Lohnsteuerabzug seiner Arbeitnehmer elektronisch vom Finanzamt abrufen(ELStAM). Arbeitnehmer sollten deshalb jetzt prüfen, ob die gespeicherten Daten korrekt sind. |
PRAXISHINWEISE |
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Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 3 | ID 36746760