| Ab dem 1. Januar 2013 kann der Arbeitgeber die Daten für den Lohnsteuerabzug seiner Arbeitnehmer elektronisch vom Finanzamt abrufen(ELStAM). Arbeitnehmer sollten deshalb jetzt prüfen, ob die gespeicherten Daten korrekt sind. |
PRAXISHINWEISE |
Sie müssen sich dazu unter www.elsteronline.de/eportal einmalig mit Ihrer Identifikationsnummer registrieren lassen.
Stellen Sie fest, dass die Lohndaten falsch sind, müssen Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale einreichen.
Antragsformulare dazu stehen unter www.fin-rlp.de/vordrucke in der Rubrik „Lohnsteuer“ zur Verfügung.