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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    ELStAM: Arbeitnehmer sollten gespeicherte Lohndaten prüfen

    | Ab dem 1. Januar 2013 kann der Arbeitgeber die Daten für den Lohnsteuerabzug seiner Arbeitnehmer elektronisch vom Finanzamt abrufen(ELStAM). Arbeitnehmer sollten deshalb jetzt prüfen, ob die gespeicherten Daten korrekt sind. |

     

    PRAXISHINWEISE |  

    • Stellen Sie fest, dass die Lohndaten falsch sind, müssen Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale einreichen.
    Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 3 | ID 36746760