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  • · Nachricht · Lohnsteuer

    Steuerfreie Lohnzuschläge: Ostersonntag und Pfingstsonntag sind keine Feiertage

    | Weder beim Oster- noch beim Pfingstsonntag handelt es sich um einen gesetzlichen Feiertag. Diese Aussage des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat zur Folge: Selbst wenn der Arbeitgeber für Arbeit an diesen beiden Tagen einen Feiertagszuschuss leistet, richtet sich die Steuerbefreiung nach den ungünstigeren Regeln zur Sonntagsarbeit. |

     

    Damit bleiben lediglich Zuschläge in Höhe von 50 Prozent des Grundlohns steuerfrei, während bei Feiertagsarbeit Zuschläge bis zu 125 Prozent des Grundlohns steuerfrei geblieben wären (BAG, Urteil vom 17.8.2011, Az. 10 AZR 347/10; Abruf-Nr. 113004).

     

    Einen Überblick über die Themen der Mai-Ausgabe des WISO-SteuerBrief finden Sie hier: http://www.iww.de/wiso/archive/wiso-05-2012

     

    Die aktuelle Ausgabe des WISO-SteuerBrief können Sie hier kostenlos anfordern: https://www.iww.de/wiso/probeheft

    Quelle: ID 33566360