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  • 23.12.2014 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Zwei Dienstwagen: Wechselkennzeichen vermindern Vorteil

    | Darf ein Arbeitnehmer oder der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zwei Dienstwagen nutzen, muss er ohne Fahrtenbuch grundsätzlich zweimal einen geldwerten Vorteil nach der Ein-Prozent-Regelung versteuern. Die Doppelbesteuerung unterbleibt jedoch ausnahmsweise, wenn zwei Dienstwagen mit Wechselkennzeichen genutzt werden, so die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordnete Richard Pitterle (BT-Drucks. 18/3215 vom 14.11.2014; Antwort auf Frage 40). |