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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Zwischenheimfahrten mit Dienstwagen können teuer werden

    | Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen, sollten sich mit einer Entscheidung des FG Baden-Württemberg auseinandersetzen. Das FG Baden-Württemberg ist nämlich der Meinung, dass Mittagsheimfahrten als Privatfahrten gelten, sodass der geldwerte Vorteil in diesen Fällen sowohl nach der 0,03-Prozent-Regelung (tägliche Fahrten Wohnung - Arbeit) als auch nach der Ein-Prozent-Regelung (Mittagsheimfahrten) zu berechnen ist ( FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.2011, Az. 1 K 3014/09 ; Abruf-Nr. 121008 ). |

     

    PRAXISHINWEIS | Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und eben für die Mittagsheimfahrten verwenden, sollten unbedingt ein Fahrtenbuch führen. Das dürfte zu einem deutlich niedrigeren zu versteuernden geldwerten Vorteil führen, als wenn die Ein-Prozent-Regelung angewendet würde.

     
    Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 3 | ID 36109590