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  • · Fachbeitrag · Musterprozess beim BFH

    Auslandsentsendung mit Familienbegleitung: Wie sind steuerfreie Übernachtungskosten zu kürzen?

    | Wenn Sie ins Ausland entsandt werden, die Wohnung in Deutschland behalten und hierzulande noch Einkünfte beziehen, müssen Sie die ausländischen Einkünfte nach dem Progressionsvorbehalt versteuern. Diese ausländischen Einkünfte können Sie um steuerfreien Arbeitslohn und Werbungskosten kürzen. Begleiten Sie Angehörige, gelten vom Arbeitgeber erstattete Übernachtungskosten nicht voll als steuerfreier Arbeitslohn, sondern nur teilweise. Welcher Aufteilungsmaßstab dabei zugrunde zu legen ist, muss jetzt der BFH entscheiden. |

     

    Begleitung durch Familienangehörige

    Hat ein Arbeitnehmer im Ausland keine erste Tätigkeitsstätte und hat ihm der Arbeitgeber im Ausland sämtliche Übernachtungskosten bezahlt, kann der Arbeitnehmer diese Zahlungen in seiner deutschen Steuererklärung als steuerfrei erstattete Reisekosten behandeln (§ 3 Nr. 16 EStG). Dann werden die Zahlungen aus den ausländischen Arbeitnehmereinkünften ausgegliedert und nicht in die Besteuerung unter Progressionsvorbehalt einbezogen.

     

    FG Niedersachsen: Übernachtungskosten sind steuerlich aufzuteilen

    Das gilt aber nicht, wenn er von Familienangehörigen begleitet wird. Dann sind die steuerfreien Zahlungen in einen beruflich und privat veranlassten Anteil aufzuteilen (FG Niedersachsen, Urteil vom 30.10.2015, Az. 9 K 105/12, Abruf-Nr. 146364). Das FG wendet bei der Aufteilung zwar die Grundsätze der Reisekosten-Entscheidung des Großen Senats des BFH (Beschluss vom 21.9.2009, Az. GrS 1/06, Abruf-Nr. 100184) an. Den darin gefundenen Aufteilungsmaßstab (nach Zeitanteilen) lehnt das FG allerdings ab. Das FG kürzt den im Ausland bezogenen steuerfreien Arbeitslohn aus der Erstattung der Übernachtungskosten nach Köpfen und nimmt davon einen 20-prozentigen Korrekturbetrag aus den Gesamtübernachtungskosten zugunsten des Arbeitnehmers vor (SSP 3/2016, Seite 12).

     

    PRAXISHINWEIS | Mit diesem Aufteilungsmaßstab will sich der Steuerzahler nicht zufriedengeben. Er hat Revision beim BFH eingelegt. Das Verfahren wird dort unter dem Az. I R 10/16 geführt. Wer sich also einen arbeitnehmerfreundlicheren Aufteilungsmaßstab sichern will, muss gegen Steuerbescheide Einspruch einlegen und sich auf den Musterprozess beim BFH berufen.

     

     

    Weiterführende Hinweise

    • Einen Mustereinspruch „Aufteilung in beruflich und privat veranlasste Übernachtungskosten von Ex-Patriates in Familienbegleitung“ finden Sie auf ssp.iww.de unter Downloads → Musterschreiben → Einsprüche/Rechtsbehelfe
    • Beitrag „Ex-Patriates in Begleitung der Familie: So werden die steuerfreien Übernachtungskosten gekürzt“, SSP 3/2016, Seite 12
    Quelle: ID 43903808