· Fachbeitrag · Praxisfall
Pkw-Rabatt: Neue BFH-Berechnung des geldwerten Vorteils spart Arbeitnehmern Steuern
| Erhalten Mitarbeiter von Autohändlern oder Automobilherstellern beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens Personalrabatte, gibt es mittlerweile drei verschiedene Berechnungsmethoden, um den zu versteuernden geldwerten Vorteil zu ermitteln. Am lukrativsten ist für Arbeitnehmer die Methode, die der BFH soeben abgesegnet hat. |
Das Grundprinzip bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils
Der Rabatt, den Arbeitnehmer beim Kauf eines Jahreswagens erhalten, muss nicht in voller Höhe als geldwerter Vorteil versteuert werden. Der Listenpreis des Fahrzeugs ist um drei Dinge zu kürzen:
- Den üblichen Preisnachlass
- Einen Personalfreibetrag von 1.080 Euro
- Einen Bewertungsabschlag von 4 Prozent
Drei Methoden zur Ermittlung des Preisnachlasses
Gerade an der Ermittlung des Preisnachlasses scheiden sich die Geister. Das hat dazu geführt, dass mittlerweile drei Berechnungsmethoden existieren:
- Die Methode des BMF: Es geht davon aus, dass bei der Festlegung des Endpreises des Jahreswagens der Listenpreis um 80 Prozent des durchschnittlichen Preisnachlasses zu mindern ist (BMF, Schreiben vom 18.12.2009, Az. IV C 5 - S 2334/09/10006; Abruf-Nr. 100403).
- Die Methode des FG Baden-Württemberg: Es vermindert den durchschnittlichen Preisnachlass um drei Prozent und zieht den verbleibenden Nachlass vom Listenpreis des Jahreswagens ab (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 9.7.2010, Az. 5 K 1084/08; Abruf-Nr. 110043).
- Die Methode des BFH: Er ist der Auffassung, dass der Preisnachlass in voller Höhe vom Listenpreis abgezogen werden darf. Als Endpreis ist nicht mehr der tatsächliche Angebotspreis, sondern der Preis heranzuziehen, der am Ende von Verkaufsverhandlungen als letztes Angebot des Händlers steht (BFH, Urteil vom 26.7.2012, Az. VI R 30/09, Abruf-Nr. 123363; BFH, Urteil vom 26.7.2012, Az VI R 27/11; Abruf-Nr. 123362).
PRAXISHINWEIS | Die günstigste Alternative ist natürlich die Ermittlungsmethode des BFH. Hat Ihr Arbeitgeber den zu versteuernden geldwerten Vorteil nach der BMF- oder nach der FG-Methode ermittelt, sollten Sie bei Abgabe der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Berechnung nach der BFH-Methode präsentieren und um Erstattung der zuviel bezahlten Steuern bitten. |
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Arbeitnehmer Huber bekommt von seinem Arbeitgeber, einem Automobilhändler, einen Jahreswagen für 20.000 Euro anstatt für 30.000 Euro. Der durchschnittliche Rabatt für Endkunden beträgt normalerweise 15 Prozent.
Ergebnis: Der geldwerte Vorteil ist nach der BFH-Methode mit 3.400 Euro um 864 Euro niedriger als bei den anderen Berechnungsmethoden. |
Arbeitnehmer sollten auf günstigste Behandlung pochen
Reichen Sie Ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein, sollten Sie dem Finanzamt die neue BFH-Berechnungsmethode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils vorlegen. Hier empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
- Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber die Berechnung des geldwerten Vorteils für den Kauf des Jahreswagens aushändigen und reichen Sie diese Berechnung mit der Steuererklärung beim Finanzamt ein.
- Legen Sie dem Finanzamt auch Ihre neue Berechnung vor und beantragen Sie, Ihre Berechnungsmethode bei der Versteuerung des Arbeitslohns anzusetzen.
Auf unseren Beispielsfall bezogen würde das Folgendes bedeuten:
Arbeitslohn laut Lohnsteuerkarte | ……… Euro |
./. des bisher versteuerten geldwerten Vorteils | ./. 4.264 Euro |
+ des von Ihnen ermittelten geldwerten Vorteils | + 3.400 Euro |
Neu zu versteuernder Arbeitslohn | ……… Euro |
PRAXISHINWEIS | Noch wenden die Finanzämter die neue Berechnungsmethode des BFH nicht an. Das ist einem Antwortschreiben des BMF auf die Nachfrage eines Abgeordneten der Linken zu entnehmen. Lehnt auch Ihr Finanzamt die Berechnung ab, empfehlen wir, dagegen Einspruch einzulegen und abzuwarten, wie die Finanzverwaltung entscheidet. |