· Fachbeitrag · Regelmäßige Arbeitsstätte
Wird die Einrichtung des Kunden zur regelmäßigen Arbeitsstätte?
| Ein Leser will wissen, ob ein Leiharbeiter, der unbefristet bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt ist, bei einem Kunden eine regelmäßige Arbeitsstätte hat, wenn der Leiharbeiter an diesen Kunden für ein ganzes Jahr ausgeliehen wurde. |
Unsere Antwort | Nein, in dem geschilderten Fall hat der Leiharbeitnehmer beim Kunden keine regelmäßige Arbeitsstätte, selbst wenn diese längerfristig ist. Der Grund ist, dass das Arbeitsverhältnis unbefristet und der Leiharbeiter nach getaner Arbeit an den nächsten Kunden ausgeliehen wird (OFD Rheinland, Verfügung vom 29.3.2012, Az. S 3228 - 1015 - St 215, Tz. 2). Wird ein Leiharbeiter von der Zeitarbeitsfirma dagegen nur für die Zeit eines Projekts bei einem Kunden eingestellt, wird die Einrichtung des Kunden vom ersten Tag an zur regelmäßigen Arbeitsstätte des Leiharbeiters.