· Fachbeitrag · Soldaten
Härtefallregelung in der Bundeswehr: So wahren Soldaten ihre Rechte auf Steuerrückzahlungen
| Soldaten oder Arbeitnehmer der Bundeswehr, die im Zuge der Umgestaltung der Bundeswehr von der tarifvertraglichen Härtefallregelung Gebrauch gemacht haben und für den Verlust des Arbeitsplatzes statt eines Arbeitsentgelts eine Ausgleichszahlung und einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten, haben eines gemeinsam: Sie haben zu viel versteuert - und sollten sich die zu viel gezahlten Steuern zurückholen. Dabei ist aber schnelles Handeln angesagt. |
Arbeitgeber-Zuschüsse rückwirkend für steuerfrei erklärt
Ausgangspunkt ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG). Es hat die Zuschüsse des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung, die zuvor als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt und versteuert wurden, rückwirkend als nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei eingestuft (Urteil vom 24.9.2008, Az: B 12 KR 22/07; Abruf-Nr. 083587). Das BMF hat die Auffassung des BSG auf Anfrage des Bundesministeriums für Verteidigung bestätigt (Schreiben vom 3.8.2010, Az: IV C 5 - S 2333/10/10007; Abruf-Nr. 113449)
In Internet-Foren berichten Betroffene jetzt aber einhellig, dass die Finanzämter eine Änderung der bestandskräftigen Bescheide verweigern, obwohl offensichtlich zu viel versteuert wurde.
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