· Fachbeitrag · Steuererklärung
Diese Versicherungsprämien lassen sich als Werbungskosten deklarieren
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Die meisten Versicherungen sind in der Einkommensteuererklärung auf der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Das Problem: Sie wirken sich aufgrund der Höchstbeträge oft nicht aus. Viel lukrativer für Arbeitnehmer ist es deshalb, Versicherungsprämien dem Bereich der Werbungskosten zuzuordnen. SSP beleuchtet deshalb, welche Versicherungen Arbeitnehmer in welcher Form absetzen können. |
1. Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung sichert im Regelfall alle Unfälle des täglichen Lebens ab. Damit umfasst sie sowohl private als auch berufliche Risiken. Während der auf berufliche Risiken entfallende Teil als Werbungskosten abzugsfähig ist, kann der auf den privaten Bereich entfallende Anteil nicht abgesetzt werden (§ 12 Nr. 1 EStG). Damit ist wie folgt zu unterscheiden (BMF, Schreiben vom 28.10.2009, Az. IV C 5 ‒ S 2332/09/10004, Abruf-Nr. 093843):
- 1. Deckt die Versicherung ausschließlich Unfälle ab, die mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen, sind die Beiträge vollständig als Werbungskosten abzugsfähig (BMF, a.a.O., Tz. 1.1). Das gilt auch dann, wenn die Versicherung die Unfälle auf dem Weg von und zur ersten Tätigkeitsstätte einschließt.
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