· Fachbeitrag · Steuererklärung
Versorgungsfreibetrag: Auch Sechzigjährige sollten ihn verlangen
| Wer Versorgungsbezüge aus einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis erhält, kann prinzipiell erst ab dem 63. Lebensjahr einen Versorgungsfreibetrag geltend machen. Das Wörtchen „prinzipiell“ zeigt aber, dass es schon für Sechzigjährige Möglichkeiten gibt, sich den Anspruch auf den Versorgungsfreibetrag zu sichern. |
PRAXISHINWEISE |
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Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 2 | ID 36746720