· Fachbeitrag · Versorgungsbezüge
Pensionäre des Europäischen Patentamts: So werden Versorgungsbezüge besteuert
| Pensionäre, die in ihrem aktiven Berufsleben im Europäischen Patentamt gearbeitet haben und eine Invaliditätszulage erhalten, stehen beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung vor großen Herausforderungen. Das gilt vor allem für die beiden Punkte, wie die Invaliditätszulage in Deutschland besteuert wird und welcher Zeitpunkt als Versorgungsbeginn gilt. Denn hier gelten für unterschiedliche Zeiträume unterschiedliche Regeln. SSP klärt auf. |
Zeitraum bis 2007
Bis Ende 2007 erhielten Bedienstete des Europäischen Patentamts (EPA), die wegen Krankheit in den (einstweiligen) Ruhestand versetzt wurden, eine Ruhegehaltszahlung („invalidity pension“). Diese Pension unterlag als Ruhegehalt der Besteuerung in Deutschland (in Anwendung von Art. 16 Abs. 2 des Protokolls über die Vorrechte und Immunität der Europäischen Patentorganisation).
Zeitraum 2008 bis 2015
Zum 01.01.2008 wurde die Invaliditätszulage eingeführt („invalidity allowance“). Diese hat nach Auffassung der EPA keine Pension mehr dargestellt, sondern eine Zahlung im Sinn des Art. 16 Abs. 1 des Protokolls über die Vorrechte und Immunität der Europäischen Patentorganisation. Bisherige Bezieher der bis Ende 2007 geltenden „invalidity pension“ wurden in die Invaliditätszulage überführt.
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