· Fachbeitrag · Werbungskosten
Auch Nichtbörsianer können Börsenzeitschriften absetzen
| Arbeitnehmer, die plausibel nachweisen können, dass sie Börsenzeitschriften zur Ausübung ihres Berufs benötigen, können die Aufwendungen als Werbungskosten absetzen. Das zeigt eine Entscheidung des FG München. |
Im Urteilsfall gab ein Diplom-Ingenieur an, dass er die Informationen aus verschiedenen Börsenzeitschriften (Effekten Spiegel, Depot-Optimierung, Finanztip, Wahrer Wohlstand und Oxford Club) nutzte, um Fachinformationen zur internationalen wirtschaftlichen Entwicklung zu recherchieren. Diese Informationen für langfristige Kapitalanlagen benötige er beruflich, um zum Beispiel die langfristige Entwicklung der Konjunktur und des Konsumverhaltens von Automobilkäufern im Angesicht der Immobilien- und Bankenkrise beurteilen zu können. Seine Tätigkeit bestehe in Marketing und Applikation von Halbleiterbauteilen, wofür es erforderlich sei, die langfristige Entwicklung des Marktes abzuschätzen und danach die Entwicklung marktspezifischer Bausteine zu veranlassen. Das überzeugte das FG (Urteil vom 3.3.2011, Az: 5 K 3379/08; Abruf-Nr. 112755).
PRAXISHINWEIS | Die Entscheidung zeigt, dass es möglich ist, Fachliteratur steuerlich geltend zu machen, die auf den ersten Blick fachfremd ist. Ihre Chancen auf wohlwollende Wertung des Finanzamts steigen, wenn
Überzeugen Ihre Ausführungen das Finanzamt nicht, bitten Sie darum, wenigstens die Hälfte der Aufwendungen zum Abzug zuzulassen. Diesem Kompromiss dürften die Finanzämter angesichts der aktuellen Rechtsprechung, die das Aufteilungsverbot des § 12 EStG immer mehr aufweicht, meist zustimmen. |