· Fachbeitrag · Werbungskosten
BdSt sucht Musterkläger für Prozess zur Entfernungspauschale
| Der Bund der Steuerzahler (BdSt) möchte die Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale überprüfen. Im Kern will er feststellen lassen, ob es gerechtfertigt ist, dass für die ersten 20 km zur Arbeit nur eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro statt der höheren Pauschale von aktuell 0,38 Euro geltend gemacht werden kann. Der Verband sucht daher nach geeigneten Sachverhalten (und Steuerzahlern), um den Musterprozess inhaltlich zu unterfüttern. |
Den BdSt interessieren vor allem die folgenden Fallkonstellationen, die er wohl als kritisch erachtet:
- 1. Sie werden als Ehegatten zusammenveranlagt und sind beide berufstätig.
- 2. Ihre Wohnung bzw. Ihre beiden Tätigkeitsstätten liegen im ländlichen Bereich und weisen eine einfache Entfernung von mindestens 40 km auf.
- 3. Idealerweise liegt Ihre gemeinsame Wohnung etwa in der Mitte beider unterschiedlichen Tätigkeitsstätten.
- 4. Ihr Einkomensteuerbescheid ist noch nicht bestandskräftig bzw. Sie haben Ihre Einkommensteuererklärung 2021 oder 2022 gerade abgegeben.
Wenn bei Ihnen diese Gegebenheiten vorliegen und Sie Interesse an einem Musterverfahren haben, das der BdSt umfänglich unterstützt, schreiben Sie mit einer kurzen Schilderung Ihres Sachverhalts an info@steuerzahler.de.