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  • 02.06.2023 · Nachricht · Werbungskosten

    BFH: Entfernungspauschale gilt nicht für Hafen-Leiharbeiter

    | Ein Tätigwerden in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche und nicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) oder bei einem vom Arbeitgeber bestimmten Dritten auszuüben hat. Das hat der BFH entschieden und damit das erstinstanzliche FG-Urteil kassiert – zur Freude eines Hamburger Hafen-Leiharbeiters. |