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  • · Nachricht · Werbungskosten

    BMF: Diese Steuermindereinnahmen bewirkt eine Erhöhung der Werbungskostenpauschale

    | Welche Steuermindereinnahmen drohen, wenn die Werbungskostenpauschale auf 1.100 Euro und dann in 100 Euro-Schritten auf 2.000 Euro angehoben wird? Und wieviele Steuerzahler haben überhaupt Werbungskosten oberhalb dieser Pauschalen? Diese Fragen der Bundestagsabgeordneten Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) hat die Bundesregierung beantwortet. |

    Dr. Michael Meister, parlamentarischer Staatssekretär im BMF, hat dazu in der Bundestagsdrucksache Nr. 18/8523 vom 20. Mai 2016 folgende Zahlen veröffentlicht (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/085/1808523.pdf):

     

    Höhe des Arbeitnehmerpauschbetrags in Euro

    Steuer-mindereinnahmen in Mio. Euro

    Anteil veranlagter Steuerpflichtiger mit Bruttolohn und Werbungs-kosten bis zur Pauschale in %

    1.000

    0

    42,6

    1.100

    540

    45,1

    1.200

    1.100

    47,9

    1.300

    1.680

    50,5

    1.400

    2,270

    53,1

    1.500

    2.890

    55,5

    1.600

    3.530

    58,0

    1.700

    4.180

    60,3

    1.800

    4.850

    62,6

    1.900

    5.530

    64,6

    2.000

    6.220

    66,7

     

    Wichtig | Eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 1.000 Euro würde also Steuermindereinnahmen von rund 6,2 Mrd. Euro bewirken. Und sie würde dazu führen, dass zwei Drittel der Arbeitnehmer keine Werbungskosten mehr sammeln und beantragen müssten.

    Quelle: ID 44094236