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BMF: Diese Steuermindereinnahmen bewirkt eine Erhöhung der Werbungskostenpauschale
| Welche Steuermindereinnahmen drohen, wenn die Werbungskostenpauschale auf 1.100 Euro und dann in 100 Euro-Schritten auf 2.000 Euro angehoben wird? Und wieviele Steuerzahler haben überhaupt Werbungskosten oberhalb dieser Pauschalen? Diese Fragen der Bundestagsabgeordneten Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) hat die Bundesregierung beantwortet. |
Dr. Michael Meister, parlamentarischer Staatssekretär im BMF, hat dazu in der Bundestagsdrucksache Nr. 18/8523 vom 20. Mai 2016 folgende Zahlen veröffentlicht (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/085/1808523.pdf):
Höhe des Arbeitnehmerpauschbetrags in Euro | Steuer-mindereinnahmen in Mio. Euro | Anteil veranlagter Steuerpflichtiger mit Bruttolohn und Werbungs-kosten bis zur Pauschale in % |
1.000 | 0 | 42,6 |
1.100 | 540 | 45,1 |
1.200 | 1.100 | 47,9 |
1.300 | 1.680 | 50,5 |
1.400 | 2,270 | 53,1 |
1.500 | 2.890 | 55,5 |
1.600 | 3.530 | 58,0 |
1.700 | 4.180 | 60,3 |
1.800 | 4.850 | 62,6 |
1.900 | 5.530 | 64,6 |
2.000 | 6.220 | 66,7 |
Wichtig | Eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 1.000 Euro würde also Steuermindereinnahmen von rund 6,2 Mrd. Euro bewirken. Und sie würde dazu führen, dass zwei Drittel der Arbeitnehmer keine Werbungskosten mehr sammeln und beantragen müssten.