· Fachbeitrag · Werbungskosten
Der Fiskus und die BFH-Urteile zur regelmäßigen Arbeitsstätte
| Die BFH-Entscheidungen, dass ein Arbeitnehmer nur eine oder gar keine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann ( WISO 10/2011, Seite 9 ) sorgen für Diskussionsstoff. Viele Leser wollen diese neue Rechtsprechung nämlich auch für die Vergangenheit für sich nutzen, sind aber beim Finanzamt mit ihrem Einspruch auf Ablehnung gestoßen. |
Ein Sachbearbeiter argumentierte zum Beispiel damit, dass die neue Rechtsprechung erstmals aufgrund der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 angewandt werden könne. Komisch nur, das es sich bei den Urteilsfällen um die Streitjahre 2005 bis 2008 handelte.
PRAXISHINWEIS | Sollte sich auch ihr Bearbeiter uneinsichtig zeigen, bleiben Sie hart und beantragen Sie, die Bearbeitung Ihres Einspruchs zurückzustellen, bis ein BMF-Schreiben zur Handhabung der Urteile ergangen ist. Bitten Sie den Sachbearbeiter im Finanzamt gleichzeitig um eine detaillierte Fundstelle, aus der er seine Argumentation ableitet. Spätestens hier wird er wohl Farbe bekennen und zugeben müssen, dass er übers Ziel hinausgeschossen ist. |