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  • 14.10.2021 · Nachricht · Werbungskosten

    „Diszi“ wegen Facebook-Kommentar: Anwaltskosten abziehbar

    | Ein Soldat, gegen den wegen eines Facebook-Kommentars ein gerichtliches Wehrdisziplinarverfahren durchgeführt wird, in dem es auch um den Fortbestand des Dienstverhältnisses geht, kann Anwaltskosten als Werbungskosten geltend machen. Diese Auffassung vertritt das FG Köln. |