04.04.2024 · Nachricht · Werbungskosten
„Diszi“ wegen Facebook-Kommentar: Berufssoldat darf Rechtsanwaltskosten für das Wehrdisziplinarverfahren abziehen
| Ein Berufssoldat, gegen den wegen eines Facebook-Kommentars ein gerichtliches Wehrdisziplinarverfahren durchgeführt wird, in dem es auch um den Fortbestand des Dienstverhältnisses geht, darf die Rechtsanwaltskosten dafür als Werbungskosten abziehen. Das hat der BFH entschieden. |
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