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  • 26.03.2015 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Doppelter Haushalt: FG München konkretisiert Nachweispflichten

    | Bewohnt eine 30-jährige, ledige Steuerzahlerin im Haus ihrer Eltern eine eigene Dachwohnung und lebt während der Woche am Beschäftigungsort, muss sie schon sehr gute Nachweise erbringen, damit das Finanzamt eine doppelte Haushaltsführung akzeptiert. Wie diese Nachweise aussehen können, ist einer Entscheidung des FG München zu entnehmen. |