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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Entfernungspauschale nur für eine Fahrt pro Tag

    | Müssen Sie zweimal pro Tag zur Arbeit fahren, dürfen Sie nach Ansicht des FG Hessen die Entfernungspauschale dennoch nur für eine Fahrt ansetzen. |

     

    Arbeiten Sie in zwei Schichten (zum Beispiel in der Gastronomie mit Mittag- und Abendschicht) und müssen deshalb zweimal an einem Tag zur Arbeit fahren, lässt das Finanzamt die Entfernungspauschale nur für eine Fahrt täglich als Werbungskosten zum Abzug zu. Dasselbe gilt für Musiker und Künstler, die in der Frühe zur Probe und am Abend zur Aufführung erscheinen müssen (FG Hessen, Urteil vom 6.2.2012, Az. 4 K 330/09; Abruf-Nr. 120732).

     

    PRAXISHINWEIS | Präsentieren Sie dieses Urteil Ihrem Arbeitgeber und bitten Sie zum Ausgleich Ihres Steuernachteils darum, dass er Ihnen für die zweite Fahrt zur Arbeit einen Fahrtkostenzuschuss zahlt. Führt Ihr Arbeitgeber für diesen Zuschuss 15 Prozent pauschale Lohnsteuer ab, ist der Zuschuss bei Ihnen steuerfrei (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG).

     
    Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 3 | ID 32327440