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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Fahrt zur Arbeit: Trotz Fahrgemeinschaft erhöhte Entfernungspauschale absetzbar?

    von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburgund Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Die Spritpreise sind hoch wie nie. Daher organisieren mehr und mehr Arbeitnehmer Fahrgemeinschaften, um zur Arbeit zu gelangen. Doch wie verhält es sich mit der Steuererklärung? Kann die Entfernungspauschale dennoch geltend gemacht werden? Können auch die ab dem Jahr 2021 geltenden erhöhten Pauschalen von 0,35 Euro ab dem 21. Kilometer als Werbungskosten genutzt werden? Bestehen Höchstbeträge? SSP beantwortet alle Fragen auf Basis des aktuellen BMF-Schreibens vom 18.11.2021 und zeigt Ihnen, warum Fahrgemeinschaften wirklich attraktiv sind. |

    Die Entfernungspauschale-Regelung

    Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG können Sie für jeden Arbeitstag, an dem Sie Ihre erste Tätigkeitsstätte aufsuchen, eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ansetzen, maximal 4.500 Euro im Kalenderjahr. Ein höherer Betrag als 4.500 Euro ist möglich, wenn Sie einen eigenen oder einen zur Nutzung überlassenen Kraftwagen nutzen. Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (vom 21.12.2019, Abruf-Nr. 213348) ist die Entfernungspauschale nochmals angehoben worden. Sie beträgt

    • ab dem Jahr 2021 ab dem 21. Entfernungskilometer 0,35 Euro und