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    Fahrten von Leiharbeitern zum Tätigkeitsort und erste Tätigkeitsstätte: Das sind die neuesten Entwicklungen

    | Wann haben Leiharbeitnehmer beim Entleiher eine erste Tätigkeitsstätte? Zu dieser Frage gibt es neue Entwicklungen. Während das Finanzamt die Revision gegen eine arbeitnehmerfreundliche Entscheidung des FG Düsseldorf zurückgenommen hat, hat das FG Niedersachsen in einem anderen Fall den BFH angerufen. |

     

    Dieses Verfahren wird beim BFH unter dem Az. VI R 2/25 geführt und lautet: Liegt bei Leiharbeitnehmern eine dauerhafte Zuordnung nach § 9 Abs. 4 S. 3 Alt. 2 EStG zu einer ersten Tätigkeitsstätte vor, wenn ein befristetes Beschäftigungsverhältnis zum Personaldienstleister (Verleiher) wiederholt vor Ablauf der Befristung bei unverändertem Vertragsinhalt verlängert wird? Das FG Niedersachsen (nicht veröffentlichtes Urteil vom 18.06.2024, Az. 12 K 38/24) hatte wie das FG Düsseldorf (rechtskräftiges Urteil vom 20.11.2024, Az. 15 K 1490/24 E, Abruf-Nr. 245299) steuerzahlerfreundlich entschieden und eine erste Tätigkeitsstätte verneint.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Beitrag „Neues Urteil zu Fahrten von Leiharbeitnehmern: Sind seit 2017 nahezu immer Reisekosten drin?“, SSP 1/2025, Seite 14 → Abruf-Nr. 50267173
    Quelle: Ausgabe 05 / 2025 | Seite 2 | ID 50374791

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