· Fachbeitrag · Werbungskosten
Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung
| Arbeitnehmer dürfen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung die Fahrtkosten für eine Familienheimfahrt je Woche als Werbungskosten abziehen. Das FG Sachsen-Anhalt hat jetzt klargestellt, dass aber nur solche Kosten absetzbar sind, die tatsächlich entstanden sind. |
Fährt man kostenlos, zum Beispiel als Mitglied einer Fahrgemeinschaft oder weil man als Mitarbeiter der Deutschen Bahn Freifahrtscheine nutzen kann, scheidet für diese Fahrten der Werbungskostenabzug in Höhe der Entfernungspauschale von 30 Cent für die einfache Strecke aus. Für Mitfahrer würde nur dann etwas anderes gelten, wenn sie sich an den Fahrtkosten beteiligen (FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.12.2011, Az. 1 K 1228/09; Abruf-Nr. 121206).
Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 3 | ID 33192610