· Fachbeitrag · Werbungskosten
Geographie-Lehrerin kann China-Gruppenreise nicht absetzen
| Allein der Umstand, dass eine Geographie-Lehrerin mit der Teilnahme an eine China-Gruppenreise eine allgemeine Verpflichtung zur Fortbildung erfüllt und dass die Reise von einem Fachverband ausgerichtet wird, führt nicht dazu, dass die Kosten als Werbungskosten anzuerkennen sind. Auch nach der Entscheidung des Großen BFH-Senats zum Verzicht auf das Aufteilungsverbot bleibt es dabei, dass man den beruflich veranlassten Teil einer Reise nachweisen muss. Darauf hat der BFH hingewiesen. |
Der BFH nennt die Kriterien, die für einen beruflichen Anlass der Reise sprechen. Das sind
- eine fachliche Organisation der Reise,
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