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  • 09.03.2023 · Nachricht · Werbungskosten

    Hat ein Zeitsoldat eine erste Tätigkeitsstätte?

    | Ein Zeitsoldat kann an dem Stützpunkt, dem er dauerhaft zugeordnet ist, eine erste Tätigkeitsstätte begründen. Dem steht der Umstand, dass er – unter Beachtung der dienstrechtlichen Vorschriften – (jederzeit) auch einem anderen Stützpunkt zugeordnet werden kann, nicht entgegen. Das hat der BFH entschieden und sich damit auf die Seite des Finanzamts und der Vorinstanz gestellt. |