· Fachbeitrag · Werbungskosten
In 61 Prozent der Betriebe ist Telearbeit Standard: So optimieren Mitarbeiter ihre Werbungskosten
| 61 Prozent der Unternehmen erlauben Mitarbeitern, mobil zu arbeiten. Das hat das Statistische Bundesamt ermittelt. SSP Steuern sparen professionell geht deshalb der Frage nach, welche steuerlichen Besonderheiten es für Telearbeiter gibt und wie diese den Werbungskostenabzug optimieren. |
Umzugskosten wegen Einrichtung eines Telearbeitsplatzes
Sind Sie umgezogen, weil Ihr Arbeitgeber Ihnen Telearbeit erlaubt hat und Ihre bisherige Wohnung dafür nicht eingerichtet war, sollten Sie in der Anlage N zur Einkommensteuererklärung Umzugskosten sowie die Umzugskostenpauschalen geltend machen. Denn der Umzug dürfte hier auch dann beruflich veranlasst sein, wenn Sie sich keine Stunde Fahrtzeit pro Tag sparen.
Das Finanzamt wird die berufliche Veranlassung des Umzugs verneinen und auf zwei Urteile verweisen, bei denen ein Umzug, alleine um ein häusliches Arbeitszimmer einzurichten, als rein privat veranlasst anzusehen ist (BFH, Urteil vom 16.10.1992, Az. VI R 132/88, Abruf-Nr. 191215; FG Baden Württemberg, Urteil vom 29.07.2014, Az. 6 K 767/14, Abruf-Nr. 191216).
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