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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Kfz-Kosten: Ausgaben für Falschbetankung sind neben der Entfernungspauschale abziehbar!

    | Haben Sie während der Fahrt zur Arbeit oder einer anderen dienstlichen Fahrt getankt, dabei versehentlich den falschen Sprit genommen, sodass daraufhin der Motor seinen Dienst aufgegeben hat, können Sie Reparaturkosten als Werbungskosten geltend machen. Das hat das FG Niedersachsen entschieden und damit die bisherige Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigungen außergewöhnlicher Kfz-Kosten auf den Kopf gestellt. |

     

    Die Lage vor dem Urteil des FG Niedersachsen

    Präsentiert ein Arbeitnehmer dem Finanzamt neben der Entfernungspauschale außergewöhnliche Pkw-Kosten, galten bisher folgende Grundsätze:

     

    • Die Entfernungspauschale gilt sämtliche Kosten ab, die einem Arbeitnehmer für die Nutzung seines Pkw entstehen.
    • Eine Ausnahme gilt für außergewöhnliche Pkw-Kosten wie Unfallkosten auf dem Arbeitsweg. Sie sind zusätzlich als Werbungskosten absetzbar.
    • Nicht unter den Ausnahmetatbestand fallen aber Kosten, die im Zusammenhang mit der Reparatur von Verschleißteilen anfallen.

     

    FG Niedersachsen definiert außergewöhnliche Pkw-Kosten neu

    Das FG Niedersachsen hat die jahrzehntelange Rechtsprechung zu den außergewöhnlichen Pkw-Kosten jetzt neu definiert. Es ist der Ansicht, dass Sie auch Reparaturkosten für einen Motorschaden, der auf Betankung mit dem falschen Treibstoff zurückzuführen ist, neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen dürfen. Voraussetzung: Sie können nachweisen, dass die Falschbetankung auf dem Weg zur bzw. von der Arbeit passiert ist (FG Niedersachsen, Urteil vom 24.4.2013, Az. 9 K 218/12; Abruf-Nr. 131657).

     

    Wichtig | Das Urteil wird mit Sicherheit vor dem BFH landen. Ein Aktenzeichen liegt derzeit aber noch nicht vor.

     

    Diese Sachverhalte könnten noch betroffen sein

    Unseres Erachtens könnten Sie von dem neuen Urteil des FG Niedersachsen auch in folgenden Fällen profitieren:

     

    • Sie füllen in seinen Pkw auf dem Arbeitsweg an der Tankstelle nicht vorgeschriebenes Öl nach und verursachen damit einen Motorschaden.
    • Auf dem Arbeitsweg leuchtet im Auto ein Symbol auf, das vor einer Überhitzung des Motors warnt oder einen zu niedrigen Ölstand anzeigt. Sie nehmen diese Warnhinweise nicht ernst, es kommt zum Motorschaden.
    • Obwohl Ihr Pkw Kühlerwasser verliert, setzen Sie Ihren Arbeitsweg fort und entscheiden sich für eine Reparatur nach Feierabend. Noch auf dem Weg in die Arbeit kommt es dann aber doch zum Motorschaden.
    • Sie stellen den Pkw in der Arbeit ab. Unbekannte füllen Ihnen dort Zucker in den Tank. Auf der Heimfahrt erleiden Sie deshalb einen Motorschaden.
    Quelle: Ausgabe 06 / 2013 | Seite 7 | ID 39683030