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    Mobilitätsprämie: Vor allem Azubis profitieren

    | Für das Jahr 2021 gilt erstmals die neue Mobilitätsprämie. Durch sie können auch Geringverdiener eine Steuererstattung erwarten, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt und sie zu ihrem Arbeitgeber eine Entfernung von mindestens 21 Kilometern zurückgelegt haben. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V. hat aktuell zu Recht darauf hingewiesen, dass die Mobilitätsprämie vor allem für Azubis interessant ist. Auch SSP hat zum Thema zwei interessante Angebote. |

     

    Weiterführende Hinweise

    • Lehrvideo Nr. 3: Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte: Die neue „Mobilitätsprämie“→ ssp.iww.de → Abruf-Nr. 47400879
    • Beitrag „Rasant steigende Sprit- und Energiekosten: Wo kann man sie steuermindernd geltend machen?“, SSP 12/2021, Seite 5 → Abruf-Nr. 47767883
    Quelle: Ausgabe 02 / 2022 | Seite 5 | ID 47929867