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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Praxis-Check: Hat ein Postzusteller eine erste Tätigkeitsstätte?

    | Hat ein Postbote in der Postsortierstation eine erste Tätigkeitsstätte oder nicht? Diese Frage hat ein Leser an die Redaktion herangetragen. SSP macht den Praxis-Check. |

     

    Frage: In unserer Praxis haben wir bei Postzustellern immer wieder Probleme. Die Finanzämter setzen einfach die Postsortierstation als erste Tätigkeitsstätte fest, obwohl die Postzusteller dort nur die Post sortieren. Für das Sortieren braucht ein Postbote z. B. 89 Minuten, die Nachbearbeitung dauert 17 Minuten, danach geht es in den Postzustellbezirk. Eine Schicht dauert zwischen 7,5 bis 9,5 Stunden. Ist das Finanzamt im Recht, wenn es die Postsortierstation als erste Tätigkeitsstätte festlegt, obwohl der Arbeitgeber den Postzusteller dieser weder dienst- noch arbeitsrechtlich zugeordnet hat?

     

    ANTWORT: Zur Rechtslage bis Ende 2013 ist diese Frage bereits entschieden -zugunsten der Postzusteller. Weder die Postsortierstation noch das Zustellgebiet stellen eine regelmäßige Arbeitsstätte dar ( FG München, Urteil vom 19.01.2015, Az. 6 K 806/14, Abruf-Nr. 193087 ). Um nachvollziehen zu können, ob die Postsortierstation bei Postzustellern seit 2014 als erste Tätigkeitsstätte gilt, muss das maßgebliche BMF-Schreiben (vom 24.10.2014, Az. IV C 5 - S 2353/14/10002 , Abruf-Nr. 143138 ) ausgewertet werden.