· Fachbeitrag · Werbungskosten
Reisekosten ab 2014: Sind Außendienstmitarbeiter bei den Fahrtkosten benachteiligt?
| Im steuerlichen Reisekostenrecht sind seit der Neuregelung im Jahr 2014 alle Zweifelsfragen geklärt. Meinte man jedenfalls. Die Berichterstattung von SSP über eine Entscheidung des FG Münster (zur Rechtslage bis 2013 und ab 2014) lehrt - angefacht durch einige Leserzuschriften - das Gegenteil. Es geht um die Frage: Sind Außendienstmitarbeiter seit 2014 bei den Werbungskosten (Fahrtkosten) benachteiligt? SSP geht dem im folgenden Beitrag nach und wird auch das BMF in die Diskussion einbeziehen. Natürlich freuen wir uns, wenn auch Sie sich an der Diskussion beteiligen. |
Urteil des FG Münster als Ausgangspunkt
In SSP 5/2016 (Seite 6) wurde ein Urteil des FG Münster vorgestellt, bei dem ein Außendienstmitarbeiter jeden Tag seine Aufträge und seinen Firmenwagen in der Firma seines Arbeitgebers abholte und deshalb dort eine regelmäßige Arbeitsstätte hatte. Folge: Die Fahrtkosten dorthin durfte er deshalb nur mit der Entfernungspauschale abziehen. Dieses Urteil erging zur Rechtslage bis einschließlich 2013.
Das FG begründet das damit, dass sich der Außendienstmitarbeiter auf den immer gleichen Weg einstellen und deshalb seine Wegekosten mindern kann; z. B. indem er Fahrgemeinschaften bildet, öffentliche Verkehrsmittel nutzt oder seinen Wohnort ändert (FG Münster, Urteil vom 17.2.2016, Az. 11 K 3235/14 E, Abruf-Nr. 185298).
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