· Fachbeitrag · Werbungskosten
Reisekostenrecht 2014 und Sammelpunkt: BMF äußert sich zu Zweifelsfragen von SSP
| „Sind Außendienstmitarbeiter bei den Fahrtkosten seit 2014 benachteiligt?“ Diese Frage, die SSP in der Juni-Ausgabe (Seite 20) aufgeworfen hat, hat in der Leserschaft große Resonanz gefunden. Die Redaktion hat das zum Anlass genommen, auch das BMF um eine Stellungnahme zu bitten. Diese liegt jetzt vor - und ermöglicht es, Zweifelsfälle „finanzamtssicher“ zu lösen und kritische Anmerkungen anzubringen, wo es sich anbietet. |
Die Gretchenfrage: „Sammelpunkt“ beim Arbeitgeber?
Hat ein Arbeitnehmer in der Einrichtung seines Arbeitgebers weder nach arbeitsrechtlichen noch nach quantitativen Kriterien eine erste Tätigkeitsstätte, kann es dennoch vorkommen, dass er für die Fahrten von der Wohnung zu der Einrichtung nur die Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehen kann. Das ist der Fall, wenn die Einrichtung als Sammelpunkt eingestuft werden kann (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG; BMF, Schreiben vom 24.10.2014, Az. IV C 5 - S 2353/14/10002, Rz. 37 und 38, Abruf-Nr. 143138).
Vier Zweifelsfälle zum „Sammelpunkt“ unter der Steuerlupe
In der Praxis stellen sich vier Zweifelsfragen, die SSP anhand von Praxisbeispielen beantwortet:
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