24.02.2021 · Nachricht · Werbungskosten
Soldat hilft in Impfstationen aus: Was kann er absetzen?
| Ein SSP-Leser möchte wissen, was gilt, wenn ein Soldat in Impfstationen aushilft. Seine Stammdienststelle (erste Tätigkeitsstätte) befindet sich in A. Er wurde befristet (weniger als vier Jahre) nach B abkommandiert. Aus dieser Abkommandierung heraus wird er nun (für zunächst zwei Monate) an Impfstationen eingesetzt. Was gilt in Bezug auf die Reisekosten? |
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