· Fachbeitrag · Werbungskosten
Soldaten und Beamtenanwärter: Erste Tätigkeitsstätte oder Auswärtstätigkeit?
| Haben Soldaten und Beamtenanwärter eine erste Tätigkeitsstätte oder befinden sie sich auf einer steuergünstigeren Auswartstätigkeit? Zu dieser Frage hat die OFD Nordrhein-Westfalen Stellung genommen. |
So werden in punkto erste Tätigkeitsstätte eingestuft
Bei Soldaten kommt eine Anordnung des Bundesministeriums der Verteidigung in Spiel. Danach ist bei Versetzungen im Inland, Einstellungen in die Bundeswehr bzw. bei der Berufung ins Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit oder eines Berufssoldaten die voraussichtliche Verwendungsdauer am neuen Dienstort auf folgende Zeiten zu begrenzen:
- Für alle Verheirateten und Unverheirateten mit berücksichtigungsfähigen Kindern auf maximal drei Jahre.
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