· Fachbeitrag · Werbungskosten
Steuersparmodell: Arbeiten auf dem Fährschiff
| Auf Fährschiffen arbeiten viele Menschen, die nicht wirklich gut bezahlt werden. Ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Hamburg sorgt dafür, dass zumindest die Crews von Fährschiffen, die zwischen Deutschland und dem Ausland pendeln, enorme Werbungskosten geltend machen und damit ihr Nettoeinkommen erhöhen können. |
Koch setzt vor dem FG Hamburg 10.144 Euro Werbungskosten durch
Im konkreten Fall ging es um einen Koch, der auf einem Fährschiff arbeitete, das zwischen Deutschland und Schweden verkehrte. Der Koch beantragte für seine gesamten Einsatztage eine Verpflegungspauschale als Werbungskosten. Doch damit nicht genug: Er machte auch noch die deutlich höheren Verpflegungspauschalen für Schweden geltend.
Das FG gab ihm Recht. Es erkannte Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von 10.144 Euro für 183 Einsatztage auf dem Fährschiff an. Die üppigen Verpflegungsmehraufwendungen beruhten auf zwei Aussagen (FG Hamburg, Urteil vom 22.8.2013, Az. 2 K 5/13; Abruf-Nr. 140503):
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