· Fachbeitrag · Werbungskosten
Vier lukrative Gestaltungsempfehlungen zur doppelten Haushaltsführung
| Sie meinen, in Sachen „doppelte Haushaltsführung“ sei alles gesagt, lägen alle Karten auf dem Tisch? Mitnichten. Profitieren Sie von vier - weithin unbekannten - Gestaltungsüberlegungen und optimieren Sie den Werbungskostenabzug für doppelte Haushaltsführungen. |
1. Lage der Zweitwohnung steuergünstig wählen
Das Finanzamt beteiligt sich bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht nur an den Kosten für die Zweitwohnung, sondern auch an den wöchentlichen Familienheimfahrten. Diese sind mit der Entfernungspauschale von 0,30 Euro/km abziehbar. In der Praxis wird eines oft nicht beachtet: Beim Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten ist die Strecke zwischen der ersten Tätigkeitsstätte am Beschäftigungsort und der Erstwohnung am Wohnort maßgeblich und nicht die Entfernung zwischen Zweit- und Erstwohnung (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 S. 5 EStG).
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Susanne Müller lebt in A. Unter der Woche arbeitet sie in der ersten Tätigkeitsstätte ihres Arbeitgebers in B. Die Entfernung zwischen Wohnung in A und erster Tätigkeitsstätte in B beträgt einfach 300 km. Susanne mietet sich eine Zweitwohnung an, die 40 km vor Stadt B liegt (Entfernung zur Wohnung in A 260 km). Am Freitag fährt Frau Müller in ihre Zweitwohnung und tritt von dort aus ihre Familienheimfahrt an. Frau Müller fährt an 45 Wochenenden nach Hause.
Fazit: Obwohl die Zweitwohnung nur 260 km vom Wohnort entfernt ist, kann Frau Müller die Entfernungspauschale für die Entfernung von 300 km geltend machen.Bei der Suche nach einer passenden Zweitwohnung fährt man steuerlich also günstiger, wenn die Zweitwohnung näher zur Erstwohnung liegt als die erste Tätigkeitsstätte. |
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