· Fachbeitrag · Werbungskosten
Werbungskostenabzug für beruflich (mit-)veranlasste Reise
| Nimmt ein Arbeitnehmer an einer vierwöchigen Survival-Reise im Ausland teil und verfasst darüber in seiner Redaktion einen Artikel, kann der anteilige Werbungskostenabzug dennoch kippen. Das zeigt eine Entscheidung des FG Sachsen, aus der Reisende die richtigen Schlüsse zur Sicherung des Werbungskostenabzugs ziehen sollten. |
Die Richter lehnten den anteiligen Werbungskostenabzug auch deshalb ab, weil der Redakteur die Reise innerhalb seines Erholungsurlaubs unternahm. Im Umkehrschluss bedeutet das: Würde der Arbeitgeber einen Großteil der Reisekosten übernehmen oder dürfte ein Arbeitnehmer die Reise zum Großteil während seiner Arbeitszeit unternehmen, würde die berufliche Motivation einer solchen Reise wieder höher geschätzt werden. Wenn man dem Finanzamt dann noch plausible Argumente liefert, warum die Reise beruflich veranlasst war, sollte ein anteiliger Werbungskostenabzug möglich sein (Urteil vom 13.5.2011, Az: 8 K 72/10; Abruf-Nr. 112308).