01.07.2003 | 18 Prozent weniger Lohnsteuer
"Übergangsfälle" beinhalten Gestaltungspotenzial
Lesen Sie nachfolgend, wie in den so genannten Übergangsfällen mit einem "Schachzug" in der Rentenversicherung möglicherweise 18 Prozent pauschale Lohnsteuer gespart werden können.
Arbeitnehmer, die bis zum 31. März 2003 knapp über der Geringfügigkeitsgrenze (325 Euro) verdient oder mehr als 15 Stunden in der Woche gearbeitet haben, waren voll sozialversicherungspflichtig. In vielen Fällen war dies gewollt: War der Ehemann privat krankenversichert, konnte sich die Ehefrau so relativ günstig krankenversichern.
Zum 1. April 2003 wurde die Grenze auf 400 Euro erhöht und die begrenzte Stundenzahl abgeschafft. Arbeitnehmer, die dadurch versicherungsfrei geworden wären, genießen Bestandsschutz. Das heißt, sie bleiben in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig. Allerdings können sie einzelne Versicherungszweige abwählen und so Sozialababgaben sparen.
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Dass die Höhe der Lohnsteuer von der Art der Rentenversicherungsbeiträge abhängt, hat einen Leser auf folgende Idee gebracht:
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Wir finden keine gesetzliche Regelung, die dem Modell entgegenstehen würde. Nicht auszuschließen ist allerdings, dass die Finanzverwaltung einen Gestaltungsmissbrauch annimmt und das Modell nicht anerkennt. Das Modell ist daher nur zu empfehlen, wenn der volle Beitrag zu Rentenversicherung erwünscht ist (lesen Sie dazu auch den Beitrag auf den nächsten Seiten). Muss später Lohnsteuer nachgezahlt werden, stellen Sie sich im Ergebnis zumindest nicht schlechter.