27.10.2008 | Abgeltungsteuer
Geänderter Freistellungsauftrag für die Abgeltungsteuer
Für die ab 2009 geltende Abgeltungsteuer gibt es ein verändertes Muster des Freistellungsauftrags, das bereits verwendet werden kann. Vor dem 1. Januar 2009 erteilte Freistellungsaufträge bleiben weiterhin gültig. Aber: Weil ein Freistellungsauftrag ab 2009 nicht mehr auf einzelne Konten oder Depots desselben Kreditinstituts beschränkt werden kann, darf die Bank derartige Beschränkungen künftig nicht mehr berücksichtigen. (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 2.7.2008, Az: IV C 1 – S 2056/0)(Abruf-Nr. 082181)
Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 5 | ID 122395