28.03.2011 | Abgeltungsteuer in der Steuererklärung 2010
So nutzen Sie Wahlrechte bei der Anlage KAP und optimieren den Steuerspareffekt
Entscheiden Sie sich trotz Abgeltungsteuer zum Ausfüllen der Anlage KAP, müssen Sie dem Finanzamt ganz genaue Anweisungen geben, was Sie möchten. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie Wahlrechte geschickt ausnutzen, um den optimalen Steuerspareffekt zu erzielen.
Wahlrecht 1: Antrag auf Günstigerprüfung
Liegt Ihr Grenzsteuersteuersatz unter 25 Prozent, sollten Sie unbedingt die Anlage KAP ausfüllen und in Zeile 4 die Günstigerprüfung beantragen. In diesem Fall müssen Sie sämtliche Kapitalerträge des Jahres 2010 in die Anlage KAP eintragen. Das Finanzamt prüft, ob Ihr Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Ist das der Fall, wird Ihnen der Differenzbetrag zwischen dem Abgeltungsteuersatz und Ihrem Steuersatz erstattet. Stellt sich heraus, dass Ihr Steuersatz über 25 Prozent liegt, gilt der Antrag als nicht gestellt und alles bleibt beim Alten.
Wichtig: Ihr persönlicher Steuersatz liegt grundsätzlich unter 25 Prozent, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen um die 15.000 Euro bzw. 30.000 Euro (ledig/verheiratet) beträgt. Auch der Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) bietet Ihnen die Möglichkeit, den Grenzsteuersatz zu berechnen.
Praxishinweise
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Wahlrecht 2: Überprüfung des Steuereinbehalts
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