01.01.2003 | Abschreibung
Bau auf Miteigentumsanteil des Ehegatten
Sind Ehegatten Miteigentümer eines Grundstücks und baut einer von ihnen mit Einverständnis des anderen für betriebliche Zwecke auf eigene Rechnung und Gefahr ein Betriebsgebäude, so gehört das Gebäude zivilrechtlich beiden Ehegatten zur Hälfte. Der Unternehmer-Ehegatte gilt aber als wirtschaftlicher Eigentümer der seinem Ehegatten gehörenden Gebäudehälfte, da er auch ohne vertragliche Regelung bei Beendigung der Gebäudenutzung oder bei einem Verkauf des Grundstücks einen Ausgleichs- oder Entschädigungsanspruch gegen seinem Ehegatten hat (§§ 951, 812 Bürgerliches Gesetzbuch). Das hat der Bundesfinanzhof in einer Grundsatz-Entscheidung festgestellt.
Positiv: Der Unternehmer-Ehegatte kann die Abschreibung für das gesamte Gebäude geltend machen. |
Negativ: Bei einer späteren Entnahme oder einem Verkauf des Gebäudes muss er den vollen auf das Gebäude entfallenden Buchgewinn versteuern. |
Wichtig: Die Abschreibungs-Möglichkeit entfällt, wenn die Ehegatte Vereinbarungen treffen, die die Stellung des Unternehmer-Ehegatten als wirtschaftlicher Eigentümer entfallen lässt. Zum Beispiel:
Er schenkt seinem Ehegatten die anteiligen Baukosten. |
Die Baukosten sind in Wirklichkeit eine Pachtvorauszahlung. |
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