25.01.2008 | Aktuelle Entwicklungen
Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung und Erststudium steuermindernd ansetzen!
Seit 2004 dürfen Sie Aufwendungen für ein Erststudium oder eine erstmalige Berufsausbildung nur noch bis maximal 4.000 Euro als Sonderausgaben abziehen, wenn sie nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses anfallen (§ 10 Absatz 1 Nummer 7und § 12 Nummer 5 Einkommensteuergesetz [EStG]). Damit reagierte die Finanzverwaltung auf steuerzahlerfreundliche Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH). Der hatte 2002 die Aufwendungen für viele Bildungsmaßnahmen als Werbungskosten anerkannt.
Antworten auf viele offene Fragen
Widerstand gegen die seit 2004 geltenden Regeln regt sich insbesondere hinsichtlich des Erststudiums. Denn danach würden Aufwendungen für ein Erststudium nach Abschluss einer Berufsausbildung nicht als Werbungskosten anerkannt, Aufwendungen für ein Zweitstudium dagegen schon. Weitere wichtige Änderungen ergeben sich aufgrund der aktuellen Rechtsprechung sowie durch die Lohnsteuerrichtlinien 2008.
Wir bringen Sie daher nachfolgend auf den Stand der Dinge bei der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für Aus- und Fortbildung.
Verfahren gegen Abzugsbeschränkung beim BFH
Wenn Sie während Ihrer Ausbildung keine oder nur geringe steuerpflichtige Einnahmen haben, läuft der seit 2004 geltende Sonderausgabenabzug ins Leere, weil Sie keine Steuer zahlen. Ob der beschränkte Sonderausgabenabzug verfassungsgemäß ist, muss der BFH noch entscheiden. Die Finanzgerichte haben bislang alle im Sinne der Finanzverwaltung entschieden. Derzeit sind die vier folgenden Verfahren beim BFH anhängig:
Anhängige Verfahren
Aktenzeichen beim BFH | Sachverhalt | Vorinstanz
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VI R 79/06 | Erststudium an einer Fachhochschule im Anschluss an eine kaufmännische Ausbildung | FG Baden Württemberg Urteil vom 7.11.2006 Az: 1 K 115/06 Abruf-Nr. 070501 |
VI R 6/07 | Erststudium an einer Fachhochschule nach Abschluss einer Ausbildung als Hotelfachfrau | FG Rheinland Pfalz Urteil vom 20.12.2006 Az: 1 K 2670/05 Abruf-Nr. 080023 |
VI R 31/07 | Berufsbegleitendes Erststudium an einer Fachhochschule nach mehrjähriger Berufstätigkeit | FG Niedersachsen Urteil vom 15.5.2007 Az: 13 K 570/06 Abruf-Nr. 080024 |
VI R 14/07 | Berufsbegleitendes Erststudium an einer Fachhochschule nach abgeschlossener Berufsausbildung | FG Niedersachsen Urteil vom 7.11.2006 Az: 8 K 353/06 Abruf-Nr. 080025 |
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